Die Parkzone im Überblick
(c) 2007 TeleAtlas, Image (c) 2007 AeroWest, (c) 2007 Google Earth
Für die Einrichtung der Sonderparkzone ist der im Folgenden eingegrenzte Bereich vorzusehen:
Nördlich: Charlottenburger Chaussee (ab Höhe U-Bhf. Ruhleben) inkl. der Siedlung Ruhleben, Spandauer Damm bis Bolivarallee
Östlich: Bolivarallee über Steubenplatz und Preußenallee bis Heerstraße
Südlich: Bereich zwischen Teufelsseestraße und Am Postfenn weiter über die Heerstraße bis
Westlich: Glockenturmstraße bis Friedrich-Friesen-Allee
Über Friesen-Allee, Hanns-Braun-Straße und Rominter Allee bis Ruhleben
schließt sich der Ring um das Olympiastadion.
In den die Zone eingrenzenden Straßen Charlottenburger Chaussee, Spandauer Damm und Rominter Allee sowie in der Heerstraße (Nebenfahrbahnen) ist das Parken wie bisher eingerichtet erlaubt.
Die Flatowallee und bei Bedarf (Fantrennung) die Olympische Straße werden zum Busparken freigegeben.
Diese Sonderparkzone gilt nur an Tagen mit Großveranstaltungen im Olympiastadion (Fußballspiele, Konzerte etc.) von jeweils 3 Stunden vor Veranstaltungsbeginn bis Veranstaltungsende des betroffenen Tages.
An diesen Tagen darf in dem oben eingegrenzten Bereich außerhalb der gewerblichen Parkraumflächen (z. B. Olympiastadion-Parkplätze, Holländer-Parkplatz) nur parken, wer über eine Anwohnervignette verfügt.
Eine Anwohnervignette ist PKW-gebunden nur an Anwohner und die im Gebiet angesiedelten Gewerbetreibenden mit jährlicher Gültigkeit für eine Bearbeitungsgebühr von maximal Euro 15,00 zu vergeben. Es gelten dieselben Ausgabe-Modalitäten wie in Parkraumbewirtschaftungszonen. Die Vignette benötigen nur Anwohner und Gewerbetreibende, die während der Veranstaltungstage auf öffentlichem Straßenland parken wollen.
Die Einnahmen aus den Anwohner-Vignetten sind ausschließlich zur Refinanzierung der Maßnahme (Schilderaufstellung etc.) einzusetzen.
Das Gebiet ist durch geeignete Schilder zu markieren, auf denen jeweils der Zeitraum der Sonderparkzonen-Gültigkeit mindestens 48 Stunden vor Beginn bekannt gemacht wird.
Nach Einrichtung der Sonderparkzone setzt das Ordnungsamt die Beachtung des Parkverbotes gegenüber Falschparkern konsequent durch.
Sollte durch die Einrichtung der Sonderparkzone der Parkplatzsuchverkehr in die angrenzenden Wohnsiedlungen verdrängt werden, ist zeitnah eine Ausweitung auf den östlichen Bereich über Spandauer Damm bis Königin-Elisabeth-Straße und über diese bis Messedamm und Eichkampstraße zu den oben genannten Bedingungen zu prüfen.
Der Verlauf im Überblick
Den genauen Ablauf von der Entstehung des Antrages bis zum heutigen Tag, haben wir hier für Sie dokumentiert.
Informationen zum Download
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